ECTS-Punkte: Anerkennung der Kurse im Hochschul-Kontext
European Credit Transfer and Accumulation System
Der ECTS Grundgedanke
ECTS ist die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Studienleistungen sollen so national und international lesbar und vergleichbar sein. Über Erst- und MBA-Studiengänge hinaus soll durch das ECTS auch das Lebenslange Lernen unterstützt und vereinfacht werden.
Hochschulen müssen Studienleistungen und Abschlüsse, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, im akademischen Sinne anerkennen, wenn sie gleichwertig sind. ECTS-Kreditpunkte unterstützen Anerkennungsentscheidungen der Prüfungsausschüsse in den Fakultäten und Fachbereichen. Im Mittelpunkt der Gleichwertigkeitsprüfung stehen jedoch stets die inhaltlichen Lernergebnisse.
ECTS-Punkte
Die Kreditpunkte des ECTS (auch „Credits“ oder „Leistungspunkte“ genannt) geben Aufschluss darüber, wieviel Arbeit ein Studierender für die Erbringung einer bestimmten Leistung aufgebracht hat. Für einen größeren Lernaufwand gibt es mehr Punkte. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand (Workload) von 25 bis maximal 30 Stunden (Stunden sind hier Zeitstunden a 60 Minuten). Der studentische Arbeitsaufwand beinhaltet neben dem Besuch der Lehrveranstaltungen auch die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, Prüfungen und die Zeit des Selbststudiums („Lernzentrierung“ statt vormals „Lehrzentrierung“).
Die Bestimmung der für eine Veranstaltung zu vergebenden ECTS-Punkte wird zunächst durch den/die Lehrende/n geschätzt und laufend durch empirische Messungen evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Einmal erzielte ECTS-Punkte behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit und verfallen regulär nicht; allerdings ist ihre Anrechenbarkeit in den meisten Fällen zeitlich begrenzt.
Klassifikation im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF)
Eine weitere Klassifikation, die in diesem Kontext zum Tragen kommt, ist der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) bzw. European Qualifications Framework (EQF). Er dient dazu, berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbarer zu machen. Dazu wurde ein achtstufiges Raster definiert, das verschiedene Bildungsniveaus abbildet – von grundlegendem Allgemeinwissen (Level 1) bis zur Beherrschung eines hoch spezialisierten Wissensgebiets, z. B. auf Promotionsniveau (Level 8).
Die drei höchsten Niveaus entsprechen den im Zuge des Bologna-Prozesses definierten Hochschulabschlüssen wie Bachelor/ Master/ Promotion; sie können jedoch auch für besonders anspruchsvolle berufliche Qualifikationen stehen.
Anerkennung der Q-LEARNING Weiterbildungen
Als nicht-staatliches Bildungsunternehmen kann Q-LEARNING eine Anerkennung der Leistungen zwar nicht garantieren, aufgrund der normativen Auslegung der Kurse und Qualifikationen ist eine Anerkennung im Hochschulumfeld (insbesondere im Rahmen von MBA-Ausbildungen) jedoch gängige Praxis.
Die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (z. B. aus Weiterbildungsprogrammen) stützt sich – abweichend von der hochschulisch zentralen Workload-Betrachtung – primär auf Lernergebnisse bzw. erworbene Kompetenzen. Ein zeitlicher Deskriptor wird zumeist eher flankierend bewertet. Weiterhin werden die LEAN und SIX SIGMA Qualifikationen im Europäischen Qualifikationsrahmen sehr hoch, üblicherweise im Level 7 („Hoch spezialisiertes Wissen“, Master-Niveau) geführt. Gute Voraussetzungen für eine Anerkennung der Lernleistungen und Qualifikationen.
Um eine solche Anerkennung für sich zu erwirken, sollten Sie für die anerkennende Stelle (z. B. eine Hochschule oder MBA-/ Promotionseinrichtung) spezifische Unterlagen zur Hand haben (Curriculum, Bestätigung des Bildungsträgers u. a.), die wir Ihnen auf Basis Ihrer erfolgreichen Abschlussprüfung gerne erstellen.