AZAV-Zulassung für die geförderte Weiterbildung
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung | AZAV
Trägerzulassung
Q-LEARNING ist zugelassener Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Das bedeutet, dass Q-LEARNING den Anforderungen des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III, §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) entspricht und die von den Agenturen für Arbeit (“Arbeitsämter”) an Arbeitsuchende herausgegebene Bildungsgutscheine annehmen darf.
Die Regelungen des SGB III verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
Maßnahmezulassung
Neben der Trägerzulassung bedarf es im Kontext der Weiterbildungsförderung der Zulassung der angebotenen Bildungsmaßnahmen. Demzufolge sind zahlreiche Q-LEARNING Kurse für die Förderung zugelassen und in der Seminardatenbank der Agentur für Arbeit gelistet.
Folgende Kurse weisen eine Maßnahmezulassung auf und unterliegen der jährlichen Auditierung: